AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses am Schlosspark Güstrow, Neuwieder Weg, 18273 Güstrow
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomiebereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen.
1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.
2. Gruppenreservierungen
Bei der Buchung von mehr als zehn Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Gästehauses im vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 15 % des bestellten Kontingentes bis 7 Tage vor Mietbeginn. Eine Optionsfrist läuft, solange nichts anderes vereinbart wurde, mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage.
Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Bei Teilstornierungen gelten die Rücktrittsrechte wie unter Punkt 4. Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.
[Gruppen-Reiseversicherung]
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen Mwst., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich Gästehaus vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Gästehaus akzeptierten gültigen ec-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu begleichen.
b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.
4. a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises
29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises
6 bis 2 Tage vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.
b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Lediglich bei Arrangements und Veranstaltungen oder Tagungen behält sich das Gästehaus vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% maximal jedoch €150,00 zu berechnen. Karten aller Art, Theater, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.
c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Gästehaus anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Gästehaus zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.
5. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Gästehaus bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
6. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden
7. Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.
8. Kündigung durch das Gästehaus
Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
9. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Rostock vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
für Gruppen und Seminar/Bankettveranstaltungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Gästehaus am Schlosspark Güstrow (im folgenden kurz Gästehaus) und dessen Vertragspartner anzuwenden.
1. OPTIONEN
Die Daten in Optionen sind für beide Vertragspartner bindend. Falls innerhalb des Zeitraumes, für den die Option gilt, keine Fixreservierung zustande kommt, hat das Gästehaus das Recht, die im Rahmen der Option reservierten Zimmer und sonstigen Funktionsräume an andere Personen zu vermieten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Ansprüche erwachsen.
2.TARIF
Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils im Vertragszeitpunkt gültigen, von der Geschäftsführung herausgegebenen "Tarif" näher präzisiert. Falls zwischen Vertragsabschluß und tatsächlicher Leistungserbringung eine Erhöhung von Steuern oder Abgaben eintritt, ist das Hotel ermächtigt, diese Erhöhung - soweit sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch
nicht berücksichtigt wurde - dem Kunden zu berechnen.
3. HAFTUNG
Die Parteien vereinbaren, dass das Gästehaus nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugängliche Räume des Gästehauses, in Konferenzräume oder technische Einrichtungen eingebracht werden.
Für Sachen, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt, insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Technische Geräte, Schmuck, Pelzmäntel, Geld, etc., die mittels gesonderten Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen sind. Hinterlegt der Kunde Wertsachen nicht an der Rezeption, so ist das Gästehaus von jeder Haftung in Bezug auf diese Fahrnisse frei.
Ferner übernimmt das Gästehaus keinerlei Haftung für fehlerhafte Leistung von Dritten die im Zusammenhang mit dem Gästehaus durchgeführt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die gastronomische Versorgung (außer Frühstück) sowie Künstlern, Moderatoren oder sonstigen Fremddienstleistern jeglicher Art. Hier tritt das Gästehaus lediglich als Vermittler auf.
4. RAUMMIETEN
Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeit zur Verfügung, eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten.
5.VERPFLICHTUNGEN
Sofern der Besteller der Leistung des Hotels nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartner identisch ist, übernimmt der Besteller zur ungeteilten Hand mit dem von ihm genannten Vertragspartner die Haftung als Mitschuldner für alle Ansprüche des
Gästehauses aus dieser Bestellung und verpflichtet sich, die Forderungen des Gästehauses über Aufforderung aus eigenem zu erfüllen. Diese Verpflichtung besteht auch für den Fall, dass der Besteller nicht berechtigt war, für den Vertragspartner Verträge abzuschließen.
6. BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT
a) Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
b) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
c) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
7.VERRECHNUNG
a) Wenn der Rechnungsbetrag € 1.000,-- übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersendet werden.
Das Hotel ist berechtigt, die Bezahlung von Einzelrechnungen vorab zu verlangen. Die Parteien vereinbaren Barzahlung
ohne Abzug und Skonto sofort bei Rechnungslegung. Ist der Kunde trotz Mahnung mit auch nur einer Rechnung im Verzug, 1/3 so ist das Gästehaus berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen - seien sie auch vertraglich vereinbart - diesem Kunden gegenüber Abstand zu nehmen.
b) Das Gästehaus hat das Recht, die Erbringung der vereinbarten Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen sind, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig zu machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlung, Abschlagszahlung oder Gesamtzahlung, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind. Falls die vom Gästehaus vorgeschriebene Zahlung nicht spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Gästehauses gutgebucht ist, ist das Gästehaus nicht verpflichtet, Leistungen oder weitere Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner kann im Falle der Verweigerung der (weiteren) Leistungserbringung für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung keine Ansprüche ableiten.
8. STORNOBEDINGUNGEN
Dem Kunden steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung zu stornieren. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr), der vom Kunden an das Hotel zu leisten ist. Die Stornogebühr ist wie folgt gestaffelt:
a) bei Eingang der Stornoerklärung beim Gästehaus bis zum 30.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 0 %
b) bei Eingang der Stornoerklärung beim Gästehaus vom 29.Tag bis zum 8.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 30 %
c) bei Eingang der Stornoerklärung beim Gästehaus vom 7. bis zum 3.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 50 %
d) bei Eingang der Stornoerklärung beim Gästehaus nach dem 3.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 100 % jeweils der bestellten Leistungen.
9. FÄLLIGKEIT
Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.
10.ALLGEMEIN
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrerc Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schrifterfordernis.
11. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Rostock
II. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND BANKETTE
1. BESTELLUNGEN
An Bestellungen ist das Gästehaus erst dann gebunden, wenn die vom Kunden gegengezeichnete, detaillierte Bestätigung der Reservierung an das Gästehaus zurückgelangt ist.
2.TEILNEHMER
Haben die Parteien die Abrechnung der Seminar- und Bankettleistungen des Hotels nach Anzahl der tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung dem Gästehaus bekannt zu geben, wie viele Personen tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen werden. Weicht die Teilnehmeranzahl in der Folge um nicht mehr als 10 % von der angegebenen Teilnehmerzahl ab, so
bleibt es bei der Verrechnung nach der Anzahl der teilnehmenden Personen. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl mehr als 10 % von der angekündigten Anzahl ab, so ist das Gästehaus berechtigt, vom Kunden jene Leistung zu verlangen, die dieser bei Teilnahme von 90 % der bekannt gegebenen Seminar- oder Banketteilnehmer zu erbringen gehabt hätte. Sollte die vom Vertragspartner dem Gästehaus genannte Personenzahl um mehr als 10 % überschritten werden, können keine
Gewährleistungsansprüche für den Fall abgeleitet werden, dass die vereinbarte Leistung unter diesen Umständen nicht erbracht werden kann.
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